vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Festwertverfahren nach § 209 Abs 1 UGB

Rechnungswesen & SteuernRWP 2009/30RWP 2009, 125 Heft 5 v. 9.9.2009

Das Unternehmensrecht normiert in § 209 Abs 2 Z 3, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten sind. In bestimmten Fällen ist jedoch diese Einzelbewertung der Bilanzposten nicht möglich bzw mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Daher enthält das UGB Spezialvorschriften, die eine Durchbrechung dieses strengen Bilanzierungsgrundsatzes darstellen: Bewertungsvereinfachungsverfahren in Form von Festwerten, Gruppenbewertungen oder Verbrauchfolgefiktionen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die Anwendungsgrundsätze des Festwertverfahrens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte