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Der Lagebericht

Rechnungswesen & SteuernRWP 2009/6RWP 2009, 16 Heft 1 v. 29.1.2009

Der Lagebericht soll den Adressaten die Sicht der Unternehmensleitung über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens vermitteln und ist damit neben dem Jahresabschluss ein wesentliches Informationsinstrument. Welche Angaben im Lagebericht angeführt werden müssen und wie dieser aufgebaut werden kann, wird im folgenden Artikel dargestellt.

Wer muss einen Lagebericht aufstellen?

Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbHs)

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