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Erratum

ErratumRWP 2008/26RWP 2008, 84 Heft 3 v. 16.5.2008

Im letzten Heft ist uns leider im Beitrag „Das Dreiecksgeschäft“ auf Seite 43 ein Fehler unterlaufen. Die Graphiken zum Dreiecksgeschäft „Ö ist Erstlieferant des Gegenstands“ sowie „Ö ist Erwerber des Gegenstands“ sollten wie folgt aussehen:

Ö ist Erstlieferant des Gegenstands:

Ö ist Erwerber des Gegenstands:

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