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Das Dreiecksgeschäft

Fälle aus der PraxisRWP 2008/14RWP 2008, 40 Heft 2 v. 17.3.2008

Für viele Unternehmen beschränkt sich die geschäftliche Tätigkeit nicht mehr allein auf das Inland. Die Beziehungen zu ausländischen Unternehmen werden immer wichtiger und bilden zum Teil bereits den Hauptanteil des Umsatzes von vielen Unternehmen. Um die Geschäftsabwicklung mit ausländischen Partnern im Raum der Europäischen Union zu erleichtern und Hürden abzubauen, ist die EU bestrebt die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die EU hat sich in den letzten Jahren bemüht die steuerlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaat en zu harmonisieren und einander anzupassen. Als Beispiel sind das Reverse-Charge-System, in dem Leistungen beim Leistungserbringer als nicht steuerbar behandelt werden und die Schuld auf den Empfänger übergeht, oder die Regelungen zum Dreiecksgeschäft anzuführen.

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