Die Cashflow-Rechnung (Kapital- bzw Geldflussrechnung) hat in den letzten Jahren für die Beurteilung der Finanzlage eines Unternehmens massiv an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), kann die Geldflussrechnung weitgehend nicht durch bilanzpolitische Maßnahmen beeinflusst werden. Daher stellt sie im Rahmen der Abschlussanalyse eine wichtige Informationsquelle für die Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens, Zahlungsmittelüberschüsse zu generieren, dar. Wenngleich das UGB derzeit noch keine verpflichtende Cashflow-Rechnung für den Einzelabschluss vorsieht, wird diese bereits von vielen KMUs sowohl für interne Zwecke als auch im Rahmen von Konzernreportings erstellt. Nach internationalen Rechnungslegungsnormen ist die Kapitalflussrechnung längst auch zwingender Bestandteil des Einzelabschlusses.