Durch die zunehmende internationale Ausrichtung der österreichischen Wirtschaft und aus ökonomischen Gründen kommt es immer häufiger vor, dass umsatzsteuerliche Lieferungen in Form von sogenannten Reihengeschäften abgewickelt werden. Durch derartige geeignete Konstellationen können sowohl Transportkosten verringert als auch „Lieferzeiten“ eingespart werden. Bei Warenbewegungen über die Grenze ergeben sich dabei auch für österreichische Unternehmer oft Anknüpfungspunkte mit ausländischem Umsatzsteuerrecht. Diese können einerseits darin bestehen, dass Lieferungen „steuerbar“ im Ausland ausgeführt werden, was idR eine Registrierungspflicht bedeutet, andererseits kann auch eine „Belastung“ mit ausländischer Vorsteuer anfallen.