Ausweis Vorsteuern für Gebäude und Kfz
Ab 1. 1. 2008 wird es im Umsatzsteuervoranmeldungs-Formular zwei neue Kennziffern (KZ) geben. Vorsteuern im Zusammenhang mit Kfz müssen in der KZ 027 und Vorsteuern für Gebäude in der KZ 028 extra ausgewiesen werden. Beide Beträge sind aber weiterhin in den KZ 060 und/oder 065 enthalten. Es sollte schon im Vorfeld darauf geachtet werden, systemseitig die betroffenen Konten mit den entsprechenden Kennzahlen der UVA zu verknüpfen, um eine problemlose Erfassung der Daten zu gewährleisten. Die meisten Softwarehersteller werden diese Änderung in ihrem nächsten Update berücksichtigen. Das ab 2008 gültige UVA-Formular können Sie gerne unter rw-praxis@lexisnexis.at anfordern.