Änderungen durch EuGH-Judikatur
Im Bereich der grenzüberschreitenden Dividendenausschüttung bestehen immer noch steuerliche Benachteiligungen, welche aber langsam durch Urteile des EuGH beseitigt werden. Ausschüttungen aus dem Ausland waren bei Anteilen von mehr als 10 % auch bisher steuerfrei (internationale Schachtelbeteiligung, § 10 Abs 2 KStG). Diese Mindestbeteiligung als Kriterium zur Steuerbefreiung wurde vom EuGH als nicht gemeinschaftskonform angesehen (zB Rs „Amurta“). Erträge aus solchen Beteiligungen können daher in der Steuererklärung bereits als steuerfreie Einkünfte behandelt werden, wobei der Sachverhalt jedenfalls offengelegt werden sollte. Alternativ könnte auch gegen einen noch nicht rechtskräftigen Körperschaftsteuerbescheid berufen werden.