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Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen

AktuellesRWP 2008/1RWP 2008, 2 Heft 1 v. 4.2.2008

Neuerungen ab 2008

Mit dem Publizitätsrichtlinie-Gesetz (PuG) wurde die bisherige Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, AG, GmbH & Co KG) beim Firmenbuch in Papierform durch eine verpflichtende elektronische Einreichung ersetzt. Die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung (§ 277 Abs 6 UGB) gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am 31. 12. 2007 enden. Ausgenommen sind kleine Kapitalgesellschaften deren Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000 nicht überschritten haben. Hier kann die Einreichung weiterhin in Papierform erfolgen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht weiterhin keine Offenlegungspflicht.

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