Die Bewertung von Anteilen an anderen Unternehmen und sonstigen Wertpapieren zeichnet sich durch ein komplexes Regelwerk sowohl im Unternehmens- als auch im Steuerrecht aus. Je nachdem, ob die Anteile bzw Wertpapiere dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind, sind unterschiedliche Bewertungsvorschriften zu beachten. Der nachfolgende Praxisfall erörtert die wichtigsten Vorschriften im Zusammenhang mit der Erst- und Folgebewertung.