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Gemischte Nutzung von Wohngebäuden

Fälle aus der PraxisRWP 2007/33RWP 2007, 65 Heft 3 v. 6.7.2007

Werden Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, richtet sich die Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen grundsätzlich nach dem Überwiegen. Bei gemischt genutzten Grundstücken und Gebäuden wird dieses „Alles-oder-Nichts“-Prinzip jedoch durchbrochen. Hier kann eine anteilsmäßige Zurechnung zum Betriebs- bzw Privatvermögen vorzunehmen sein.

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