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Fallen bei Lieferungen ins Drittlandsgebiet

Fälle aus der PraxisGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2007/20RWP 2007, 38 Heft 2 v. 14.5.2007

Warenlieferungen aus Österreich an andere Unternehmer in Gebiete außerhalb der EU (Drittland) können unter bestimmten Voraussetzungen von der österreichischen Umsatzsteuer befreit werden. Sehr oft wird bei Betriebsprüfungen jedoch die unangenehme Erfahrung gemacht, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht vorgelegen sind und die Steuer von der Finanz nachträglich vorgeschrieben wird. In der Praxis ist es dann äußerst schwierig, die Steuer dem (idR ausländischen) Kunden nachzuverrechnen.

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