Änderungen der Einkommensteuerrichtlinien
Wie in der letzten RW-Praxis bereits berichtet, wurde die Geltendmachung des Freibetrags für investierte Gewinne für „betriebslose“ betriebliche Einkünfte heftig diskutiert und von der Finanzverwaltung bisher abgelehnt. In der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007 wird nun dieser Freibetrag für Steuerpflichtige mit folgenden Einkünften entgegen des ursprünglichen Begutachtungsentwurfs nicht mehr ausgeschlossen: