Neuregelung im Budgetbegleitgesetz 2007
Der Parlament hat am 24. April 2007 das Budgetbegleitgesetz 2007 beschlossen. Darin ist ua auch die Neuregelung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen vorgesehen. Neu ist, dass künftig bestimmte Rückdeckungsversicherungen auf das Deckungserfordernis angerechnet werden können. Weiters ist eine Anpassung des Strafzuschlags bei Nichterfüllen der erforderlichen Wertpapierdeckung von 60 % auf 30 % vorgesehen. Zur Deckung können künftig auch bestimmte Wertpapiere aus dem Raum der Europäischen Union oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum herangezogen werden.