§ 125 Abs 5 BVergG 2006
LVwG Tirol, 03.05.2017, LVwG-2016/S2/1934-28
Die Auftraggeberin darf sich bei einer vertieften Angebotsprüfung nicht mit den Erklärungen der Bieter zufrieden geben, sondern muss auf Grundlage dieser Erklärungen eine weitere Prüfung der Preise vornehmen.