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Auch bei grenzüberschreitendem Interesse bei nicht-prioritären Dienstleistungen keine Mindestzahl zugelassener Bewerber im Verhandlungsverfahren

JudikaturEuGHSonja VrbovszkyRPA 2018, 238 Heft 4 v. 1.8.2018

Deskriptoren: Nicht-prioritäre Dienstleistungen; Gesundheits-; Veterinär- und Sozialwesen; grenzüberschreitendes Interesse; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundsatz der Nichtdiskriminierung; Transparenzgebot; Mindestanzahl von Bewerbern und Bietern im Verhandlungsverfahren.

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