Die korrekte Auftragswertberechnung ist von maßgeblicher Bedeutung für die vergaberechtskonforme Beschaffung und bereitet in der Beschaffungspraxis wiederholt Schwierigkeiten. Dies insbesondere dann, wenn vermeintlich „ungleichartige“, aber in einem funktionalen Zusammenhang zueinander stehende Dienstleistungen vergeben werden sollen. Hinzu kommt, dass mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018 die Regeln der Auftragswertberechnung bei Dienstleistungsaufträgen novelliert werden. Im folgenden Beitrag werden die für die vergaberechtskonforme Auftragswertberechnung bei Dienstleistungsaufträgen wesentlichen Grundsätze näher erörtert und beleuchtet, ob das Vergaberechtsreformgesetz 2018 in diesem Zusammenhang wesentliche Neuerungen mit sich bringt.