vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erstangebot nicht auszuscheiden

JudikaturBVwGMichael BreitenfeldRPA 2016, 156 Heft 3 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Verhandlungsverfahren; Ausscheiden; behebbarer Mangel; unbehebbarer Mangel.

Normen: § 19 BVergG, § 129 BVergG

Ein unbehebbarer Mangel liegt lediglich dann vor, wenn eine Mängelbehebung zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstellung führen würde. In einem Verhandlungsverfahren kommt eine Verbesserung der Wettbewerbsstellung lediglich dann in Betracht, wenn das Erstangebot mittels Zuschlagskriterien bewertet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte