Normen: BVergG 2006 § 29 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 36, BVergG 2006 § 152, BVergG 2006 § 320 Abs 1
Auftraggeber haben die Rechtfertigungsgründe für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Vergabeakt entsprechend zu dokumentieren. Es genügt, wenn das tatsächliche Vorliegen der Rechtfertigungsgründe erst im Vergabekontrollverfahren bewiesen wird.