BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26
BVergG § 106 Abs 8
Die Zulässigkeit einer Angebotsänderung wird gemäß § 106 Abs 8 BVergG im offenen Verfahren jedoch mit dem Ablauf der Angebotsfrist beschränkt und ist danach unzulässig.
BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26
BVergG § 106 Abs 8
Die Zulässigkeit einer Angebotsänderung wird gemäß § 106 Abs 8 BVergG im offenen Verfahren jedoch mit dem Ablauf der Angebotsfrist beschränkt und ist danach unzulässig.