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Grenze der Angebotsänderung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2014/31RPA 2014, 114 Heft 2 v. 1.4.2014

BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26

BVergG § 106 Abs 8

Die Zulässigkeit einer Angebotsänderung wird gemäß § 106 Abs 8 BVergG im offenen Verfahren jedoch mit dem Ablauf der Angebotsfrist beschränkt und ist danach unzulässig.

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