BVA, 19.09.2013, N/0063-BVA/11/2013-17
BVergG 2006 § 103 Abs 7, BVergG 2006 § 131 Abs 1
Die Auftraggeberin hat dem Antragsteller die Bewertung der Kommission betreffend seinen Teilnahmeantrag detailliert bekannt gegeben und ihm somit ermöglicht, seine Rechte im Vergabeverfahren wahrzunehmen und diese Entscheidung zu bekämpfen.