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Öffentlicher Auftrag

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/14RPA 2014, 110 Heft 2 v. 1.4.2014

SA GA Paolo Mengozzi, 23.01.2014, C-15/13
Datenlotsen Informationssysteme

Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG

29. Hierzu ist festzustellen, dass es nach der Rechtsprechung für den Begriff des öffentlichen Auftrags unerheblich ist, dass der Auftragnehmer, wie es bei der HIS nach § 3 ihrer Satzung der Fall ist(1414Siehe oben, Nr 16.), nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt(1515Vgl in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08 , Slg. 2009, I-12129, Rn 30 und 45), und Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce ua (Rn 26).). Was den entgeltlichen Charakter des fraglichen Vertrags betrifft, ist außerdem festzustellen, dass nach der Rechtsprechung ein Vertrag nicht allein deswegen aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags herausfallen kann, weil die darin vorgesehene Vergütung auf den Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung entstehen(1616Vgl in diesem Sinne Urteil Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce ua (Rn 29).). Auch wenn der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag nicht die Zahlung eines Marktpreises für die von der HIS an die TUHH erbrachten Informatikdienstleistungen vorsehen sollte, was festzustellen gegebenenfalls Sache des vorlegenden Gerichts ist, würde dies daher keinen entscheidenden Anhaltspunkt für seine Einordnung als Auftrag darstellen(1717Vgl hierzu die Ausführungen von Generalanwältin Trstenjak in den Nrn 30 bis 34 ihrer Schlussanträge vom 23. Mai 2012 in der Rechtssache Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce ua (Urteil angeführt in Fn 6).).

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