SA GA Paolo Mengozzi, 27.02.2014, C-574/12
EPE
48. Es sei darüber hinaus darauf hingewiesen, dass daraus, dass der Auftragnehmer direkten(30) oder indirekten(31) Aufsichtsbefugnissen des zuständigen Regierungsmitglieds untersteht, nicht notwendigerweise folgt, dass die öffentlichen Auftraggeber einzeln oder gemeinsam eine ähnliche Kontrolle über den Auftragnehmer ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen.