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Kontrolle durch die Verwaltung oder ein Regierungsmitglied

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/12RPA 2014, 109 Heft 2 v. 1.4.2014

SA GA Paolo Mengozzi, 27.02.2014, C-574/12
EPE

48. Es sei darüber hinaus darauf hingewiesen, dass daraus, dass der Auftragnehmer direkten(3030Wie im Fall der Satzungsbestimmung, die Gegenstand der dritten Vorlagefrage ist, dh Art 3 der Satzung von SUCH.) oder indirekten(3131Wie im Fall der Satzungsbestimmung, die Gegenstand der zweiten Vorlagefrage ist, dh Art 7 Abs 2 der Satzung von SUCH.) Aufsichtsbefugnissen des zuständigen Regierungsmitglieds untersteht, nicht notwendigerweise folgt, dass die öffentlichen Auftraggeber einzeln oder gemeinsam eine ähnliche Kontrolle über den Auftragnehmer ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen.

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