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BVA: Sektorenauftraggeber müsste man sein ...

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2014, 88 Heft 2 v. 1.4.2014

BVergG 2006 § 187 Abs 1, BVergG 2006 § 242 Abs 1, BVergG 2006 § 312 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 320 Abs 1

Sektorenauftraggeber sind selbst, wenn die erfolgte Berichtigung zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung führt, nicht zu einem Widerruf des Verfahrens verpflichtet.

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