BVergG § 3 Abs 1, BVergG § 54, BVergG § 312, BVergG § 331 Abs 1
Der ORF ist öffentlicher Auftraggeber.Die irrtümliche Bekanntmachung der Zuschlagserteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union begründet die Zuschlagserteilung im Sinn des vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems (vgl § 312 BVergG), auch wenn der Auftrag formal nicht erteilt wurde.