BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 5, BVergG 2006 § 73, VwGG § 42 Abs 2 Z 1
Unternehmer müssen nicht alle zumutbaren Maßnahmen treffen um die Zuverlässigkeit wieder herzustellen.Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich vertretbar sein und ist eine Abwägung zwischen der Schwere der Vergehen und den getroffenen Maßnahmen vorzunehmen.