Der Fachbeitrag von Martina Harrer und Anna Lumenta zum Thema „Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in öffentlichen Ausschreibungsverfahren“ zeigt sehr deutlich, dass es immer wieder „Schnittstellen“ zwischen dem Vergaberecht und anderen (zwingenden) Rechtsmaterien gibt. Die Autorinnen legen auch klar dar, inwieweit öffentliche Auftraggeber das AVRAG bei Ausschreibungen berücksichtigen müssen.