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Zusammenhang von Bauwerken

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/8RPA 2014, 45 Heft 1 v. 1.2.2014

EuG, 11.07.2013, Rs T-358/08
Spanien/Kommission

Art 14 Abs 10 RL 93/38/EWG

53. Der geografische und der zeitliche Aspekt sind keine Kriterien für die Definition eines Bauwerks im Sinne von Art 14 Abs 10 Unterabs. 1 der Richtlinie 93/38 , aber notwendige Gesichtspunkte zur Erhärtung, dass ein derartiges Bauwerk vorliegt, denn nur Arbeiten innerhalb eines bestimmten geografischen und zeitlichen Rahmens können als ein einziges Bauwerk angesehen werden.

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