VwGH, 08.11.2012, 2012/04/0097
BVergG § 331 Abs 4
Die in § 331 Abs 4 BVergG 2006 vorgesehene Möglichkeit eines Feststellungsantrages kommt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur jenem Unternehmer zu, der den Nachprüfungsantrag gestellt hat (Hinweis B vom 22. Juni 2011, 2011/04/0007).