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VwGH: Begründungspflicht der Ausnahme von der Akteneinsicht

JudikaturRobert ErtlRPA 2013, 209 Heft 4 v. 1.8.2013

AVG § 17, BVergG 2006 § 23

§ 23 BVergG 2006 verpflichtet sämtliche Verfahrensbeteiligte zur Geheimhaltung schutzwürdiger Angaben. Sie kann aber keine Grundlage dafür bieten, einem Bieter die Einsicht in verfahrensgegenständliche Urkunden, auf die sich die Behörde in ihrer Entscheidung tragend stützen möchte, generell zu verweigern.

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