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Auch im Verhandlungsverfahren Bindung des Erstangebotes an die Festlegungen der Ausschreibung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/45RPA 2013, 123 Heft 2 v. 1.4.2013

BVA, 14.12.2012, N/0102-BVA/09/2012-46

BVergG § 129 Abs 1 Z 7

Festzuhalten ist noch, dass im Verhandlungsverfahren bereits das Erstangebot den vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen zu entsprechen hat. An ein im Verhandlungsverfahren zu legendes Erstangebot ist ein strenger Maßstab anzulegen. Widerspricht das Erstangeot den Mindestanforderungen der Ausschreibung, ist es auszuscheiden (vgl BVA 11.8.2008, N/0075-BVA/07/2008-36; 10.7.2009, N/0058-BVA/10/2009-25; 13.8.2009, N/0059-BVA/02/2009-19; Fink/Heid in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht2 (2005 [208ff]). Auch der EuGH hat zum Verhandlungsverfahren ausgeführt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter verlangt, dass alle Angebote den Vorschriften der Ausschreibungsunterlagen zu entsprechen haben, um einen objektiven Vergleich der Angebote zu ermöglichen

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