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Formelle Prüfung ist keine vertiefte Angebotsprüfung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/42RPA 2013, 123 Heft 2 v. 1.4.2013

BVA, 14.12.2012, N/0102-BVA/09/2012-46

BVergG 2006 § 123 Abs 2, BVergG 2006 § 125 Abs 4, BVergG 2006 § 125 Abs 5

Die im BVergG vorgesehene formelle Prüfung der Angebote hinsichtlich der in § 123 Abs 2 Z 1 bis 5 BVergG 2006 genannten Kriterien - die jedenfalls durchzuführen ist und gegenständlich auch korrekt durchgeführt wurde - darf nicht mit der vertieften Angebotsprüfung nach § 125 Abs 4 und 5 BVergG 2006 verwechselt bzw gleichgesetzt werden.

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