BVA, 26.11.2012, N/0095-BVA/04/2012-24
BVergG 2006 § 106 Abs 7, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7
Bei im offenen Verfahren laut Ausschreibung gebotenen, vom Bieter unterlassenen Angaben in Bieterlücken während der Angebotsfrist ist von keinem verbesserungsfähigen Mangel auszugehen.