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Parteiengehör zu selbst Vorgelegten

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/30RPA 2013, 120 Heft 2 v. 1.4.2013

VwGH, 02.10.2012, 2012/04/0084

AVG 1991 § 45 Abs 3, VwGG § 45 Abs 1 Z 4

Das Parteiengehör ist nicht zu jenen Beweismitteln bzw Unterlagen einzuräumen, die eine Partei selbst vorgelegt hat.

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