SA GA Paolo Mengozzi, 30.01.2013, C-526/11
IVD
Art 1 Abs 9 UA 2 RL 2004/18/EG
57. Erstens liegt es auf der Hand, dass sich der Gerichtshof im Rahmen der Feststellung, ob eine Einrichtung überwiegend mittelbar von öffentlichen Stellen finanziert wird, der Methode des „Bündels von Indizien“ bedient.