vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutsche Ärztekammer als öffentliche Auftraggeberin?

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2013/7RPA 2013, 118 Heft 2 v. 1.4.2013

SA GA Paolo Mengozzi, 30.01.2013, C-526/11
IVD

Art 1 Abs 9 UA 2 RL 2004/18/EG

24. Wie aus der Vorlageentscheidung hervorgeht, sind die in Art 1 Abs 9 Unterabs 2 Buchst a und b der Richtlinie 2004/18 niedergelegten Voraussetzungen im Ausgangsverfahren erfüllt(1010In den Nrn 7 bis 9 ihrer Erklärungen hat die Tschechische Republik Zweifel am Vorliegen der Voraussetzung in Art 1 Abs 9 Unterabs 2 Buchst a der Richtlinie 2004/18 geäußert und dabei insbesondere vorgebracht, dass die Tätigkeiten der Ärztekammer sektoriell seien und somit keine allgemeine Bedeutung hätten. Diese Würdigung, die im Wesentlichen tatsächlicher Art ist, obliegt jedoch dem vorlegenden Gericht, das, wie bereits erwähnt, (zu Recht) der Ansicht ist, dass die in Buchst. a genannte Voraussetzung angesichts der mit der öffentlichen Gesundheit zusammenhängenden Aufgaben der Ärztekammer erfüllt sei.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte