SA GA Pedro Cruz Villalón, 20.11.2012, C-569/10
Kommission/Polen
92. Was das sprachliche Erfordernis im Hinblick auf die Ausschreibungsunterlagen anbelangt, erinnert die polnische Regierung daran, dass die nationale Verwaltung nach dem Recht der Union nicht verpflichtet sei, Unterlagen in einer anderen Sprache als der Amtssprache des Mitgliedstaats entgegenzunehmen. Ich schließe mich diesem Argument an.