EuGH, 08.11.2012, Rs C-469/11 P
Evropaïki Dynamiki/Kommission
Art 263 AEUV, Art 265 Abs 2 AEUV
33. Bei der Festlegung dieser Verjährungsfrist ist insbesondere berücksichtigt worden, welche Zeit der nach seinem eigenen Vorbringen Geschädigte benötigt, um im Hinblick auf eine mögliche Klage sachdienliche Informationen zusammenzutragen sowie die Tatsachen nachzuprüfen, die zur Stützung dieser Klage vorgetragen werden können (Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P , Slg 2002, I-6565, Randnr 28).