Art 45 Abs 2 RL 2004/18/EG , Art 53 Abs 3, Art 54 Abs 4 RL 2004/17/EG
Der Begriff „Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit“ umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat.