Alleine die Rubrik „Kurznachrichten“ zeigt, dass den in der „Vergabe-Community“ Tätigen auch in den kommenden Jahren nicht „langweilig“ sein wird. So stehen uns eine „Reform der EU-Vergaberichtlinien und Konzessionsrichtlinie“, eine Evaluierung des „Nationalen Aktionsplans zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“ und eine weitere Novelle des BVergG 2006 bevor. Diese Novelle wurde erforderlich, weil aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Anpassungen im BVergG und im BVergGVS erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass mit 1. Jänner 2014 die Aufgaben der Vergabekontrolle vom Bundesvergabeamt auf das Bundesverwaltungsgericht übergehen.