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BVA: ORF ist öffentlicher Auftraggeber

JudikaturThomas KurzRPA 2012, 338 Heft 6 v. 1.12.2012

BVergG § 3 Abs 1 Z 2

Der ORF ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit.Bei der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des Österreichischen Rundfunks handelt es sich um die Erfüllung von „Aufgaben im Allgemeininteresse“.

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