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VwGH: Insolvenz schließt nicht für immer aus

JudikaturHubert ReisnerRPA 2012, 325 Heft 6 v. 1.12.2012

AVG 1991 § 17 Abs 3, BVergG 2006 § 23, BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 2, BVergG 2006 § 125 Abs 2, BVergG 2006 § 125 Abs 3 Z 1

Der UVS Kärnten ist zur Berichtigung des Angebotseröffnungsprotokolls nicht zuständig.Ein Ausgleichsverfahren darf nicht bereits abgeschlossen, sondern muss noch anhängig sein, um den davon betroffenen Bieter unter Bezugnahme auf § 68 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 vom Verfahren auszuschließen.

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