Art 43 EG, Art 49 EG
Auch eine Dienstleistung mit einem Auftragswert von lediglich € 49.000,00 kann grenzüberschreitenden Charakter haben und damit zur sachverhaltsbezogenen Anwendung europäischen Primärrechts führen.Art 43 EG, Art 49 EG
Auch eine Dienstleistung mit einem Auftragswert von lediglich € 49.000,00 kann grenzüberschreitenden Charakter haben und damit zur sachverhaltsbezogenen Anwendung europäischen Primärrechts führen.