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BVA: Im Zweifel ist von einer Direktvergabe auszugehen!?

JudikaturKristina HoferRPA 2012, 286 Heft 5 v. 1.10.2012

BVergG 2006 § 2 Z 16 a nn, BVergG 2006 § 25 Abs 4, BVergG 2006 § 41, BVergG 2006 § 322 Abs 2 Z 1, ABGB § 914, ABGB § 915

Allfällige Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der gewählten Art des Vergabeverfahrens sind soweit wie möglich durch Interpretation der Ausschreibung aufzulösen.

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