1. Bundesvergabegesetz, lex specialis zum Wettbewerbsrecht
1.1 Vergabekontrollbehörden Spezialgerichte in Wettbewerbssachen
Das Bundesvergabegesetz ist im Bereich des Allgemeinen Wettbewerbsrechts eine Spezialregelung, die auf den Wettbewerb der Unternehmen rund um öffentliche Aufträge abstellt. Im Allgemeinen wird das Wettbewerbsverhalten zwischen Unternehmen durch das UWG und das KartG geregelt; dies neben zahlreicher weiterer wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze bzw branchenspezifischer Spezialregelungen.