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Unklarheit über die Person des Bewerbers

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/46RPA 2012, 238 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 21.11.2011, N/0114-BVA/12/2011-EV7

BVergG § 129

Ist aus einem Teilnahmeantrag nicht eindeutig ersichtlich, wer tatsächlich Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sein soll, weil etwa die Angaben hinsichtlich der ARGE unklar bzw widersprüchlich sind, so handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel.

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