VfGH, 15.03.2012, B 788/11
BVergG 2006 § 334 Abs 7, BVergG 2006 § 334 Abs 8, B-VG Art 94
Der behauptete Verstoß gegen Art 94 B-VG, den die Beschwerdeführerin darin sieht, dass das Bundesvergabeamt als Verwaltungsbehörde über bürgerliche Rechtssachen entscheidet, kann ebenso nicht erkannt werden, weil der in Art 94 B-VG verankerte Trennungsgrundsatz nicht im Sinne einer materiellen Gewaltenteilung zu verstehen ist und ein die Grenzen zwischen Justiz und Verwaltung überschreitender Instanzenzug nicht eingerichtet wurde (vgl VfSlg 2902/1955, 4455/1963, 7710/1975, 12.973/1989 ua).