EuGH, 21.12.2011, Rs C-465/10 Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales/Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre
Art 23 Abs 1 VO 4253/88 , Art 7 Abs 1 VO 2052/88
41. Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass Art 23 Abs 1 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr 4253/88 in Verbindung mit Art 7 Abs 1 der Verordnung Nr 2052/88 unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Rechtsgrundlage darstellt, die es den nationalen Behörden - ohne dass es einer Ermächtigung durch das nationale Recht bedarf - ermöglicht, einen im Rahmen des EFRE gewährten Zuschuss in seiner Gesamtheit vom Begünstigten mit der Begründung zurückzufordern, dass er in seiner Eigenschaft als „öffentlicher Auftraggeber“ im Sinne der Richtlinie 92/50 deren Vorschriften über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung einer Aktion, für die er diesen Zuschuss erhalten hat, missachtet hat.