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Rückforderung von EFRE-Zuschüssen als Folge von Vergabeverstößen

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2012/10RPA 2012, 235 Heft 4 v. 1.8.2012

EuGH, 21.12.2011, Rs C-465/10 Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales/Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre

Art 23 Abs 1 VO 4253/88 , Art 7 Abs 1 VO 2052/88

41. Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass Art 23 Abs 1 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr 4253/88 in Verbindung mit Art 7 Abs 1 der Verordnung Nr 2052/88 unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Rechtsgrundlage darstellt, die es den nationalen Behörden - ohne dass es einer Ermächtigung durch das nationale Recht bedarf - ermöglicht, einen im Rahmen des EFRE gewährten Zuschuss in seiner Gesamtheit vom Begünstigten mit der Begründung zurückzufordern, dass er in seiner Eigenschaft als „öffentlicher Auftraggeber“ im Sinne der Richtlinie 92/50 deren Vorschriften über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung einer Aktion, für die er diesen Zuschuss erhalten hat, missachtet hat.

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