Art 1 Abs 2 lit d RL 2004/18 , Art 9 Abs 1 und 3 RL 2004/18
Bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Dienstleistungsaufträgen für die Sanierung eines Gebäudes ist - wie bei Bauaufträgen - von einer funktionalen Betrachtungsweise auszugehen. Ausschlaggebend für eine Zusammenrechnung sind daher eine innere Kohärenz und eine funktionelle Kontinuität der entsprechenden Dienstleistungen.